8:00 – 16:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
Zeckverband Kinderzentrum
Karl-Lochner-Straße 8
67071 Ludwigshafen
Tel.: 0621 / 67 00 5 - 0
Fax: 0621 / 67 00 5 - 199
Email:
Der Zweckverband
Nach den Bestimmungen des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) können Gebietskörperschaften bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen, wenn hierfür Gründe des Gemeinwohls vorliegen (§ 1 KomZG). Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 KomZG).
Aufgaben entsprechend denen des Gemeinderates übernimmt im Zweckverband die Verbandsversammlung (§ 7 Abs. 1 und § 8 KomZG).
Vertreter im Zweckverband Kinderzentrum Ludwigshafen am Rhein sind in der Regel die Sozialdezernenten und Sozial- und/oder Jugendamtsleiter der Mitgliedskommunen sowie der Vorsitzende der Kinderhilfe.
An die Stelle des Bürgermeisters tritt im Zweckverband der Verbandsvorsteher und an die Stelle der Beigeordneten die stellvertretenden Verbandsvorsteher (§ 7 Abs. 1 und § 9 KomZG). Verbandsvorsteher ist seit dem 18.09.2003 Herr Bürgermeister Wolfgang van Vliet, Dezernent für Soziales, Integration und Sport der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Das Amt des Stellvertreters nimmt seit 27.11.2001 Herr 1. Kreisbeigeordneter Michael Elster vom Rhein-Pfalz-Kreis wahr.









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