Fachdienst Inklusionsbegleitung

Ihr Weg zu uns

Wenn Sie sich für Ihre Kinder oder andere Familienangehörige Unterstützung wünschen, dann nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf. (Die Kontaktdaten finden Sie unten.)

Der Fachdienst Inklusionsbegleitung (FIB) bietet Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schule, in der Freizeit sowie für sprachbeeinträchtigte Personen durch Beratung zur Unterstützten Kommunikation.

Wir besprechen mit Ihnen,

  • ob wir ein passendes Angebot für Ihr Anliegen haben.
  • was Sie tun müssen, um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.
  • wie unsere Angebote finanziert werden können.
  • welche Leistungsträger (z.B. Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Pflegekasse/Krankenkasse) zuständig sind.
  • wie die Beantragung von Leistungen erfolgt.

Zugang zu unseren Leistungen

A)   Der Weg zur Inklusionsbegleitung in der Schule

Um eine Unterstützung für eine individuelle Begleitung eines Kindes in der Schule zu erhalten, muss ein formloser Antrag gestellt werden.

Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (z.B. im Bereich Hören, Sehen, Motorik) erfolgt die Antragstellung bei der Eingliederungshilfe/Sozialamt.

Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, Aufmerksamkeitsdefizite) erfolgt die Antragstellung beim Jugendamt.

In jedem Fall wird individuell geprüft, wie die Situation in der Schule ist und worin die Schülerin/der Schüler unterstützt werden muss, damit sie/er gleichberechtigt und angemessen lernen kann. Für diese Bedarfsermittlung werden z. B. ärztliche Diagnosen, Arztberichte, sonderpädagogische Fördergutachten oder auch ein Bericht der Schule benötigt.

Nach der Bedarfsermittlung wird entschieden, ob eine individuelle Begleitung notwendig ist. Ist dies der Fall wird aufgeschrieben, welche Ziele erreicht werden sollen und wie hoch der Stundenumfang sein muss. Nach ca. einem Jahr oder bei wesentlichen Veränderungen, wird der Bedarf erneut geprüft.

Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, können Sie uns als Anbieter für Inklusionsbegleitung (Schulbegleitung) auswählen und zu uns Kontakt aufnehmen (Telefon: 0621 67005-808 oder –814, E-Mail: FIB-Schule@kinderzentrum-ludwigshafen.de).

B) Der Weg zur Freizeitassistenz

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse an einer Freizeitassistenz oder Fragen dazu haben (Telefon: 0621 67005-807, E-Mail: FIB-Freizeit@kinderzentrum-ludwigshafen.de).

Sollten Sie bereits eine Kostenzusage für eine Freizeitassistenz haben, dann können Sie uns als Leistungserbringer auswählen. Falls noch keine Kostenzusage vorliegt, können wir Sie zu Finanzierungsmöglichkeiten beraten und sie bei der Antragstellung unterstützen.

Unser Angebot einer Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigung aus den Städten Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und aus dem Rhein-Pfalz-Kreis.

C) Der Weg zur Unterstützten Kommunikation

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation (BUK, Telefon: 0621 67005-801 oder –814, E-Mail: BUK@kinderzentrum-ludwigshafen.de) auf, wenn Sie selbst, ein Arzt oder eine Ärztin, ein*e  Therapeut*in oder auch die besuchte Einrichtung eine lautsprachliche Kommunikationseinschränkung festgestellt haben und eine Empfehlung für Unterstützte Kommunikation gegeben wurde.

Um eine Bedarfsermittlung, Beratung oder Förderung durch unsere Beratungsstelle zu erhalten, muss in der Regel ein formloser Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt werden.  Außerdem werden eine ärztliche Diagnose und, im Falle einer Versorgung mit einem Kommunikationsmittel über die Krankenkasse, ein ärztliches Rezept benötigt.

Wir besprechen mit Ihnen die Voraussetzungen und den  weiteren Weg, bis wir für Sie tätig werden können.