Fachdienst Inklusionsbegleitung
Unterstützte Kommunikation (UK)
Jeder Mensch hat das Recht und das Bedürfnis, sich auszudrücken, verstanden zu werden oder andere zu verstehen. Dies ist ein wichtiger Teil der Selbstbestimmung und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Nicht alle Menschen können so sprechen oder sich mitteilen, dass ihre Umwelt sie ausreichend versteht. Um sie in ihrer Kommunikation zu unterstützen, gibt es spezielle Hilfsmittel und Methoden, z. B. der Einsatz von Gebärden, Bildkarten, grafischen Symbolen, technischen Hilfen und speziellen Computern.
Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
In unserer Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation (BUK) werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung in ihren individuellen Kommunikationsmöglichkeiten und in ihrer aktiven Teilhabe gefördert. Eine wichtige Grundlage unserer Arbeit ist es, die persönlichen Kompetenzen, Wünsche, Bedürfnisse sowie das Lebensumfeld des Menschen einzubeziehen. Wir arbeiten eng mit den Familien, Angehörigen und Beschäftigten von Tageseinrichtungen, Wohnheimen oder Werkstätten zusammen. (Informationen zur Beantragung: „Ihr Weg zu uns“ C).
Individuelle Bedarfsermittlung
Um ein geeignetes Kommunikationskonzept entwickeln zu können, führen wir in mehreren Schritten eine umfassende Bedarfsermittlung durch. Dazu gehört:
- eine umfassende Diagnostik in der jeweiligen Tageseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Wohnheim, Tagesförderstätte) oder zu Hause
- Erprobung von Hilfsmitteln und Methoden der Unterstützten Kommunikation
- unabhängige Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelversorgung
- Einbeziehung und Beratung der Bezugspersonen des persönlichen Lebensumfeldes
- anfängliche Unterstützung bei der Nutzung der Hilfsmittel im Alltag
Weiterführende Förder- und Beratungseinheiten
Bereitet die Anwendung einer Kommunikationshilfe im Alltag Schwierigkeiten, können wir zusätzliche Förder- und Beratungseinheiten durchführen. Durch die vertiefende Begleitung und Anleitung der Bezugspersonen sowie durch das regelmäßige Üben des Umgangs mit dem Hilfsmittel kann die Nutzung leichter gelingen. Der Stundenumfang orientiert sich am jeweiligen Bedarf.
Finanzierung
Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe prüft zunächst, ob ein Bedarf vorliegt. Nach der Genehmigung können wir eine Bedarfsermittlung oder auch weiterführende Förder- und Beratungseinheiten durchführen.
Wird nach der Bedarfsermittlung ein Hilfsmittel empfohlen, muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Träger der Eingliederungshilfe oder auch bei der Beantragung von Hilfsmitteln bei der Krankenkasse.
Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation (BUK)
Telefon: 0621 67005-814
E-Mail: BUK@kinderzentrum-ludwigshafen.de

Hilfsmaterialien für die Unterstützte Kommunikation (Foto: Kiz LU)
Es gibt unterschiedliche Hilfsmittel für die Unterstützte Kommunikation (UK).
„Durch Unterstützte Kommunikation kann ich beim Leben meiner Freundinnen und Bekannten auch aus der Ferne noch dabei sein. Das konnte ich sonst nicht.“