Fachdienst für Integrationspädagogik
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Der Fachdienst für Integrationspädagogik (FDI) kann den Unterstützungsbedarf von Kindern mit Beeinträchtigungen im Vorschulalter für einen Kita-Besuch ermitteln und dann Integrationsmaßnahmen in die Wege leiten.
Voraussetzung für eine solche Bedarfsermittlung ist eine Diagnose durch eine kinderärztliche Praxis oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum, die ein Kind dem hilfeberechtigten Personenkreis gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII oder IX zuordnet.
Zudem ist eine Kostenzusage des Leistungsträgers für die Bedarfsermittlung notwendig. Eltern aus Ludwigshafen oder Frankenthal wenden sich direkt an die Eingliederungshilfe (Ansprechstellen) der Städte. Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis melden sich bitte direkt beim FDI.
Der FDI bietet im Auftrag des jeweiligen Jugend- oder Sozialhilfeträgers unterschiedliche Maßnahmen an, die eine individuelle angemessene Unterstützung des Kindes mit Beeinträchtigung, der Eltern und der Fachkräfte im Rahmen von Integrationsmaßnahmen gewährleisten sollen. Alle Maßnahmen müssen beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden, der die Maßnahmen finanziert.
